Hallo, ich habe heute einen Bescheid über 50 % Schwerbehinderung bekommen. Ich habe gar nicht damit gerechnet, sondern gedacht, dass das sowieso abgelehnt wird. Jetzt weiß ich gar nicht, was ich damit machen soll. Soll ich dass bei meinem Arbeitgeber einreichen (Personalabteilung)? Man hat ja dadurch einen besonderen Kündigungsschutz und Anspruch auf mehr Urlaub und wohl auch mehr Rechte auf einen angemessenen Arbeitsplatz. Zur Zeit sitze ich mit drei anderen Kollegen in einem Raum und halte das nervlich nicht mehr aus und bin nur noch die allernotwendigste Zeit im Büro und werde in Zukunft versuchen mehr von zu Hause zu arbeiten. In Zukunft ... Die Zukunft der Weiterbeschäftigung geht ja nur noch bis Dezember.
Bei Bewerbungen muss man die Schwerbehinderung nicht mehr angeben, habe ich gerade gelesen, sondern kann das dann erst nach der Probezeit machen.
Ich werde jetzt jedenfalls mal so einen Ausweis beantragen.
Thomas
***************************************** Bedenke stets, dass alles vergänglich ist, dann wirst du im Glück nicht zu fröhlich und im Leid nicht zu traurig sein. (Sokrates, 469-399 v. Chr.)
Vielleicht kannst du erst einmal noch abwarten, ob und wie du den Ausweis einsetzen kannst bzw. willst, bei der Unsicherheit, wie es weitergeht bei dir.
Die wichtigsten Dinge müssen wir selbst für uns tun.
ab 50 % Schwbh hast du Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub.
Mit dem besonderen Kündigungsschutz ist das eine ziemliche larifari-Sache. Bei Schwerbehinderten muss der Arbeitgeber (neben dem Betriebsrat) auch das Integrationsamt einschalten. Die schicken dann einen Menschen, der sich die Kündigungsgründe anhört. Basieren die Gründe auf dringenden betrieblichen Erfordernissen, kann auch der Onkel vom Integrationsamt nix machen. Liegen die Gründe in Fehlverhalten, kann der Onkel auch nix machen. Er prüft quasi nur, ob der Grund für die Kündigung nicht entstanden wäre, wenn du keine Schwbh hättest. Wenn nein, wirkt er darauf hin, dass der Arbeitgeber deinen Arbeitsplatz deiner Behinderung entsprechend gestaltet. Diese Gestaltungspflicht hat aber (leider) seine Grenzen, wenn dem Arbeitgeber dabei unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen würden.
Grüßle Rita
Unter Stalking (deutsch: Nachstellung) wird im Sprachgebrauch das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person verstanden. Mögliche Motivation oder Ursachen von stalking: Rachsucht, Demütigung, intellektuelle Retadiertheit, Erotomanie, Morbidität, Sadismus.
auch ich habe diese Bewilligung letztes Jahr bekommen. Auch einen Ausweis dazu, der Dir in manchen Einrichtungen eine Ermäßigung auf Eíntrittsgelder gewährt. Aber nur in wenigen.
Da Du in einem festen Arbeitsverhältnis stehst, ist es auf jeden Fall sinnvoll, dies Deinem Arbeitgeber mitzuteilen, wegen all der Dinge, die Rita Dir aufgezählt hat.
Für mich hingegen ist es schwierig mit voller Erwerbsminderung und diesem Ausweis auch nur einen neuen 400,- Euro Job zu finden, es sei denn, er wäre gerade dafür ausgeschrieben. Deshalb bleibe ich wohl bei meinem privaten Arbeitgeber, mit seinen schlechten Arbeitsbedingungen, hier gibt es eh kein Geld im Urlaubs- oder Krankenfall. Ihn interessiert dieser Ausweis also in keinster Weise.
Bei Dir sieht die Sache ganz anders aus: Hier ist zunächst mal der erweiterte Kündigungsschutz zu nennen, die Möglichkeit, aufgrund dessen auch weniger zu arbeiten, also eine Stelle zu kürzen, und die mehr Urlaubstage. Alles wichtige Dinge, die Du Dir sichern solltest!
Ist ja auch kein großes Ding! Du gibst eine Kopie des Bescheides bei der Geschäftsführung ab, oder in den firmeneigenen Briefkasten. Alles andere ist Bürokratie. Du musst hier nicht als Bittsteller auftreten. Es ist einfach nur eine Meldung an Deinen Arbeitgeber, die Du nicht mal persönlich abgeben, und erst recht nicht erklären musst.
Solltest du aber auf jeden Fall tun, denn es bringt Dir eigentlich nur Vorteile. Bedenke, auch Leute z.B. mit Diabetes erhalten einen solchen Bescheid. Nichts, wofür man sich schämen muss.
Hallo Thomas, ich würde den Ausweis erst einreichen (beim Arbeitgeber), wenn du eine unbefristete Stelle hast - ich glaube sonst bringt er nämlich rein garnichts. Habe selber einen über 50% und den habe ich auch nur eingereicht um die mehr Urlaubstage zu bekommen. Als Kündigungsschutz taugt er nur bedingt was. Ansonsten hast du auch einen Pauschbetrag bei der Lohnsteuer mehr - nicht viel aber immerhin. Und eine Haushaltshilfe kannst du auch von der Steuer absetzen - mehr als ein Mensch schone diesen Schein. Grüsse sleepless